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Barrierefreiheit
Die Friebel Werbeagentur und Verlag GmbH (Elbhang-Kurier-Verlag) als Websitebetreiber ist stets bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://elbhang-kurier.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Friebel Werbeagentur und Verlag GmbH
Pillnitzer Landstraße 37
01326 Dresden
Deutschland
E-Mail: leserpost@elbhang-kurier.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Im Einzelnen: Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Barrieren:
- Es fehlt teilweise bei Grafiken der Alternativtext oder er ist nicht vollumfänglich verständlich formuliert.
- Grafiken und grafische Bedienelemente weisen teilweise keinen ausreichenden Kontrast auf.
- Einzelne Bedienelemente auf der Internetseite sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
- Eingebettete Videos haben keine Transkription.
- Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich. Beispiel: »Mehr erfahren«.
- Teilweise werden interaktive Formularelemente ohne sichtbaren Tastaturfokus angezeigt.
- Schriftgrößen passen sich teilweise nicht an die Benutzereinstellungen im Browser an.
Evaluationsmethode
- Test über https://wave.webaim.org/
- Test über Lighthouse accessibility scoring
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt (Juni 2025).
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmalig am 9. Dezemberi 2025 erstellt und zuletzt zuletzt am 9. Dezember 2025 aktualisiert.