Bühlau: Entscheidung im Glockenstreit gefallen

Kirchenvorstand erleichtert über Entscheidung des Umweltamtes

Glockengeläut ist zumutbar

Am 30. August 1899 wurden drei Bronzeglocken auf den Turm der soeben errichteten Erlöserkirche in Bühlau hochgezogen. Sie fielen allerdings im 1. Weltkrieg für Rüstungszwecke zum Opfer. Vier Jahre später läuten wieder Stahlgussglocken bis zum heutigen Tag vom Turm der seit 1949 neu genannten St. Michaelskirche.


Die Taufglocke wurde von einer Familie gespendet, deren Sohn mit 12 Jahren gestorben war. Die Glocken mit ihrem Geläut haben die Nazi-Herrschaft mit dem 2. Weltkrieg und die DDR Diktatur gut überstanden. Es gab keine Differenzen irgendwelcher Art. Der Ort Bühlau, später Stadtteil Dresden-Bühlau, hat sich bis in die jüngste Vergangenheit mit „ihren“ Glocken identifiziert. In der EHK – Dezemberausgabe 2024 erfahren wir mehr über die tausendjährige Geschichte der Glocken und über die Bühlauer Glocken. Kleine Unzufriedenheiten mit dem Geläut klangen in der Ausgabe auch schon an. 2025 eskalierte die Unzufriedenheit einiger Bühlauer. In der Zeit vom 26. April bis zum 24. September 2025 erschienen in der Tageszeitung „Dresdner Neueste Nachrichten“ Berichte über das Bühlauer Glockengeläut unter folgenden Überschriften: Glocke in Bühlau nervt Anwohner – Wenn Kirchturmglocken die Nachbarn um den Schlaf bringen – Zoff um die Glocken – Trotz Umbau, Kirchglocken in Bühlau nachts noch immer zu laut – Debatte um die Glocken – Glockenstreit in Bühlau: Entscheidung der Stadt fällt Mitte September – Kirchenglocken in Bühlau dürfen weiter läuten. Wobei anzumerken ist, dass es in allen Berichten nicht ganz ersichtlich war, ob es sich um das große Geläut oder ob es nur um den Stundenschlag ging. Im Nachgang zu den Artikeln wurde nach gewissenhaften Messungen noch einmal der Abstand zwischen Anschlaghammer zur Glocke verringert. Die Hämmer für die Zeitschläge wurden mit Messingbolzen versehen und die Anschlaghöhe wurde verringert. Dies hat noch eine gewisse Minderung der Geräuschbelastung gebracht. Die Grenzwerte der Lärmschutzrichtlinie werden aber dennoch nicht ganz erreicht.
Das Dresdner Umweltamt hat nun im September 2025 entschieden, dass in Dresden-Bühlau Geläut und Zeitschlag in Zukunft unverändert durch Bühlau hallen können. Die Mitarbeiter des Umweltamtes halten die Geräuschimmissionen für die Mitbürger Bühlaus für zumutbar. Im Gegensatz zum weltlichen Geläut ist das sakrale Glockengeläut durch Artikel 4 des Grundgesetzes als Form der Religionsausübung besonders geschützt und nach der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht als zumutbare sozialadäquate Einwirkung zu betrachten. Dabei wird zwischen verschiedenen Rechten abgewogen. So kann einerseits das Recht auf Gesundheit der Anwohner eine Rolle spielen, andererseits aber auch das Recht auf Religionsfreiheit. Die Stadtverwaltung hat bei ihrer Beurteilung auch „Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit und der sozialen Adäquanz“ mit einbezogen. Die Stadt Dresden weist darauf hin, dass die Familie, die sich über den Lärm beschwert hat, seit etwa 10 Jahren dort lebt. Die Kirche gebe es jedoch seit dem Jahre 1899 und das Geläut seit vielen Jahrzehnten, ohne dass weitere Beschwerden im Umweltamt vorliegen. Die im Rahmen der durchgeführten Maßnahmen zur Geräuschlautstärke im Jahre 2021 hat es auch Anfragen gegeben, warum das Zeitschlagen in weiterer Entfernung nicht mehr zu hören sei. Insofern wird in der näheren Umgebung der Kirche auch das Zeitschlagen als sozialer Standard empfunden und ist insoweit sozial akzeptiert. Das alles muß bei der Betrachtung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen mit bedacht werden.
Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirche in Bühlau ist erleichtert über die Entscheidung des Dresdner Umweltamtes. Der Kirchenvorstandsvorsitzende Steffen Richter meint am Ende der Diskussion, das es nicht ausgeschlossen sein könnte, dass aus seiner Sicht die Gemeinde andere Maßnahmen zur Lärmminderung ergreift. Das Landesumweltamt und die für die Glocken zuständige Handwerkerfirma seien derzeit im Austausch, um Möglichkeiten auszuloten. »Was machbar ist, machen wir im vertretbaren Rahmen«.


Roland Lorenz

Festlicher Zug zur Glockenwweihe der Bühlauer Kirche, 1922
Foto: Slg. Roland Lorenz