Elbuferparkplatz auch in Blasewitz umstritten

Das Fรผr und Wider รผber einen regulรคren Parkplatz am Blasewitzer Elbufer im Bereich des Blauen Wunders wird seit Jahren (mindestens seit 2008) diskutiert. Auf diesen offenbar unverstรคndlich langen, scheinbar endlosen Planungszeitraum wiesen die Befรผrworter des Parkplatzes auf einer Bรผrgerversammlung am 3. Februar im Ortsamt Blasewitz hin.

Blick auf ein (noch autofreies) Loschwitzer Elbufer. Foto: Claudia Blome
Blick auf ein (noch autofreies) Loschwitzer Elbufer.
Foto: Claudia Blome

Der Vorwurf richtete sich vor allem an das Stadtplanungsamt, das zu diesem Diskussionsabend mit fรผnf kompetenten Mitarbeitern erschienen war. Diese verwiesen auf die Kompliziertheit, aber auch auf die Korrektheit des bisherigen Planungsverfahrens, das letztlich etwa 70 Parkstellflรคchen vorsieht. Der (vorlรคufige) Parkplatz-Bebauungsplan liegt noch bis zum 7. Mรคrz auch im Ortsamt Blasewitz (Zimmer 021) zur Einsicht und schriftlichen Stedllungnahme aus.

Die Planung und etwaige Realisierung muss verbindlich europรคische, bundesdeutsche, freistaatliche und stรคdtische Vorgaben berรผcksichtigen, die sich auf den Landschaftsschutz, (LSG), auf den Vogelschutz, auf Hochwasserprobleme, auf das Flora-Fauna-Habitat (FFH), auf den Denkmalschutz und auf den Schallschutz beziehen. Bisher liegen nur zwei schalltechnische Gutachten vor, sodass weder fรผr das Stadtplanungsamt noch fรผr den Stadtrat Entscheidungsmรถglichkeiten gegeben sind.

Auf diese rechtlichen (aber auch existentiellen) Gegebenheiten wiesen die โ€žGegnerโ€œ des Parkplatzprojektes hin (die sich in der Versammlung zahlenmรครŸig mit den Befรผrwortern die Waage hielten); sie betonten mehrfach auch die kulturhistorische, stadtplanerische und รถkologische Bedeutung des hier in Frage stehenden Landschaftsschutzgebietes, wรคhrend die Parkplatzbefรผrworter die Interessen der Gewerbetreibenden (insbesondere der Gastronomen) und der Schillerplatz-Marktbesucher betonten.

Sie warfen den Parkplatzgegenern vordergrรผndige Verhinderungstaktik und (sic!) den Missbrauch des Rechtsstaates vor. Die Parkplatzgegner verwiesen ihrerseits darauf, dass (besonders seit 1989) Rechtssicherheit ein hohes Gut sei โ€“ und zudem im nahen Umfeld des Schillerplatzes noch nicht beanspruchte verfรผgbare Ersatzflรคchen untersucht werden mรผssen (einschlieรŸlich der teilweise ungenutzten Kapazitรคt des Parkhauses der SchillerGalerie).

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