Hochwasserschutzkonzept Dresdner Osten

Im Leserauftrag beim Umweltamt nachgefragtโ€ฆ

Im Zusammenhang mit den in Laubegast am 28. Februar und 10. Mรคrz durch das Umweltamt durchgefรผhrten Veranstaltungen zur โ€žVorlage zum Schutz vor Hochwasser der Elbe in Dresden-Ostโ€œ sind bei Einwohnern an beiden Elbยญufern viele Fragen offen. Vor allem sorgen sich Anlieger wegen der Hochwasserschutz-Mauer mit einem stationรคren Sockel und aufgesetzten mobilen Schutzwรคnden am Laubegaster Ufer. Desweiteren wird die Funktion des dortigen Altยญelbarmes als รœberschwemmungsgebiet mit einer Strรถยญยญยญยญยญยญยญยญmung parallel zur Elbe eingefordert. Dieter Fischer fragte beim Umweltamt nach.

Laubegaster Ufer mit Hochwasserschutz-Mauer? Foto: J. Dose
Laubegaster Ufer mit Hochwasserschutz-Mauer?
Foto: J. Dose

Elbhang-Kurier: Wie wirkt sich diese Schutzwand auf die gegenรผberliegende Elbseite und die elbaufwรคrts gelegenen Ortschaften aus?

Umweltamt: Eine lokale Verbesserung des Hochยญยญwasserschutzes zu Lasten anderer Gebiete ist aus Sicht der Landeshauptstadt Dresden ausยญยญยญยญzuยญschlieยญรŸen. Die vorliegende Konzeption zum Hochwasserschutz im linkselbischen Dresdner Osten beยญinhaltet daher Untersuchungen zu den hydraulischen Auswirkungen der mรถgยญยญlichen SchutzmaรŸnahmen. Hierยญfรผr wurde ein durch das Institut fรผr Wasserbau und Technische Hydromechanik der TU Dresden erstelltes, fachlich anerkanntes zweidimensionales hydraulisches Moยญdell fรผr den Elbstrom im Bereich Dresden eingesetzt. Mithilfe dieses Modells wurden die Wasserstandsdifferenzen zwischen dem Istzustand und dem Planzustand bei Umsetzung aller untersuchten HoยญchwasยญserยญschuยญtzmaรŸnahmen ermittelt. Entsprechend dem vorliegenden Gutachten verursachen die untersuchten MaรŸnahmen keine bzw. nur geringe ร„nderungen der Wasserspiegellagen (ยฑ5cm, Beยญreich der Modellgenauigkeit).

Die HochwasserschutzmaรŸnahme Laubegast hat gemรครŸ diesen Untersuchungen keinen relevanten Einfluss auf den Wasserspiegel und somit auf den Hochwasserabfluss in der Elbe. Durch Umsetzung der vorgeschlagenen HochwasยญserยญschยญuยญtzยญยญmaรŸยญnahmen fรผr das Gebiet von Zschieren bis Tolkewitz ist gemรครŸ o. g. Untersuchungen keine VergrรถรŸerung der รœberflutungsgefahr der Siedlungsbereiche zwischen Pillnitz und Loschwitz zu erwarten. Die bislang vorliegenden Untersuchungen weisen den Stand einer Machbarkeitsstudie auf. Fรผr den Standort Laubegaster Ufer stellt die Errichtung einer teilstationรคren Hochยญwasserschutzanlage mit moยญbilen Aufsรคtzen eine nach fachlicher Einschรคtzung mรถgliche Variante dar. Eine konkrete Ingenieurplanung incl. Variantenยญยญuntersuchung zur baulichen Ausbildung der Hochwasserschutzanlagen und Ableitung einer technischen Vorzugslรถsung liegt zum gegenwรคrtigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Wie werden die stรคdtebaulichen und รคsthetischen Belange mit dem stationรคren Sockel im Denkmalschutz- und Welterbegebiet erfรผllt?

Fรผr die kรผnftige Planung einer solchen Anlage stellen die stรคdtebaulich-รคsthetischen, ebenso wie die wasser-, landschafts-, natur- und denkmalschutzrechtlichen und anยญdere Standortbedingungen zwingend zu beachtende Belange dar. Diesen wird durch die Beauftragung von Fachplanern und -gutachtern sowie die Hinzuziehung der diese Belange vertretenden Institutionen und ร„mter Rechnung getragen. Das Umยญweltamt kann hierbei auf umยญfangreiche Erfahrungen aus der Reaยญlisierung des Hochwasserschutzes im Bereich der Dresdner Altstadt zurรผckgreifen.

Was nรผtzt eine Schutzwand am Laubegaster Ufer, wenn damit an anderer Stelle wichtiger Retentionsraum verloren geht, wie am Altelbarm schon des รถfteren passiert und mit der Abriegelung durch die Schutzยญwand weiter zu befรผrchten ist? Warum enthรคlt die Konzeption nicht MaรŸnahmen, dem Fluss kรผnftig wieder mehr Raum zu geben?

Fรผr die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen ist die Durchfรผhrung wasserrechtlicher Verfah-ren erforderlich. Als Voraussetzung der Genehmigungsfรคhigkeit der wasยญserbaulichen Anlagen ist u. a. nachzuweisen, dass verloren geยญhender Retentionsraum ausgeglichen wird. Im Interesse der zรผgigen Verbesserung des Hochwasserschutzes fรผr die Einwohner des besonders hochwassergefรคhrdeten Dresdner Ostยญens beauftragte der Stadtrat das Umweltamt mit der Erarbeitung der o. g. Konzeption zum Schutz der beยญbauten Bereiche von Zschieren bis Tolkewitz vor Hochwasser der Elbe. Diese Untersuchung liegt vor und wurde in den Bรผrgerverยญsammlungen vom 28. Februar und 10. Mรคrz 2008 vorgestellt. Grundยญsรคtzlich zustรคndig fรผr Ausbau und Unterhaltung von Hochwasserยญschutzยญanlagen an der Elbe ist der Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landesยญยญtalsperrenverwaltung (LTV). Dieser obliegt auch die Durยญchยญfรผhrung und Koordinierung รผbยญerยญregionaler MaรŸยญnahmen wie ErยญยญยญยญยญschlieรŸung von Polderflรคchen und Auenrevitalisierยญung, die die Zuยญstรคndigkeit und den Wirkungsrahmen einer Kommune รผbersteigen.

Wie wird die qualifizierte und zeitnahe Beteiligung betroffener Bรผrger in allen Hochwasserschutz-Planungsphasen durch die Verยญwaltung gewรคhrleistet?

Das Umweltamt bedient sich zahlreicher bewรคhrter Instrumente (Faltยญยญยญยญยญยญblรคtter, Umweltbericht, Pressemitteilungen, Bรผrgerversammlungen, Internetauftritt, Themenstadtplan, Banยญยญยญยญยญยญยญยญnerausstellungen, etc.), um eine umfassende Information der ร–ffenยญtยญยญยญยญยญยญยญlichkeit sicherzustellen. Darรผber hinaus ist die ร–ffentlichkeitsbeteiligung in Form zahlยญยญยญยญยญยญreicher gesetzlicher Regelungen (z. B. Beteiligung der Betroffenen und der Trรคger รถffentlicher Beยญlange, รถffentliche Auslegung und Einwendungsfristen im Rahmen von Genehmigungsverfahren, Beยญteiligung der Ortsbeirรคte und Ortschaftsrรคte, โ€ฆ) rechtsverbindlich vorgeschrieben.